KULTUR ALS STAATSZIEL INS GRUNDGESETZ AUFNEHMEN!
Auszug der Begründung: "Die Aufnahme von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz unterstreicht die Bedeutung von Kultur für unsere Gesellschaft und stärkt die kulturellen Belange durch ihren Verfassungsrang in politischen und juristischen Abwägungsprozessen. Das Grundgesetz schützt damit nicht nur die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen (Artikel 20 a GG), sondern auch die geistig-ideellen Lebensgrundlagen."
DER GESETZENTWURF IST HIER EINZUSEHEN.
[Quelle: Deutscher Bundestag / www.bundestag.de / Dokumentations- und Informationssystem DIP]
